Energieberatung
Professionelle Beratung rund um das Thema Energieverbrauch eines Hauses:
- Energieausweis als Bedarfsausweis
- Energieausweis als Verbrauchsausweis
- etc.
Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die "Ausweispflicht". Ein Energieausweis ist Pflicht bei allen Neubauten, bei Vermietung und Verkauf sowie bei großen öffentlichen Gebäuden. Je nach Alter, Größe und Nutzung des Gebäudes ist ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis notwendig.
Energieausweis als Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden.
Energieausweis als Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an.
Dr.-Ing. Harald Kiefer
An der Trift 20
76149 Karlsruhe
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Telefax 07 21 - 7 81 56 20
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